Restnutzungsdauer Gutachten erstellen
Zu versteuerndes Einkommen dank unserem Gutachten senken
Unsere Kunden konnten Ihr zu versteuerndes Einkommen gegenüber dem Finanzamt bereits so weit senken.
Die niedrigste Restnutzungsdauer die wir für einen Kunden ermitteln haben.
Bisher benötigten nur sehr wenige Kunden unsere Betreuung bei Ihren Widersprüchen vom Finanzamt.
Ablehnungen durch das Finanzamt kennen wir nicht. Für diesen unwahrscheinlichen Fall bieten wir Ihnen eine 100%-Geld- zurück-Garantie.
Wieso lohnt sich ein Gutachten für Sie:
Mit einem Gutachten zum Nachweis einer anderen Restnutzungsdauer können Sie einen höheren Abschreibungswert ansetzen. Damit können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen gegenüber dem Finanzamt noch weiter senken.
Welche Unterlagen benötige ich für eine kostenlose Erstbewertung?
Allgemeine weitere Infos zu Abschreibungen
Abschreibung bezeichnet man die Wertminderungen von Vermögensgegenständen. Diese Wertminderungen beschreiben den Werteverzehr eines Wirtschaftsgutes in Folge seiner (Ab-) Nutzung. Die Abschreibung sind fiktive Kosten, welche Sie als Ausgaben von Ihren Vermietungseinnahmen abziehen können und somit das zu versteuernde Einkommen sinkt.
Im Normalfall rechnen Sie oder Ihr Steuerberater 2 % oder 2,5 % Abschreibung auf den Gebäudeteil Ihrer vermieteten Immobilie ab. Dabei wird von einer Nutzungsdauer der Immobilie von 50 bzw. 40 Jahren ausgegangen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Eine Beispielrechnung
Kosten ohne Gutachten:
- Immobielienwert 200'000 Euro
- Anteil des Gebäudes 160'000 Euro
- Restnutzungsdauer Finanzamt 50 Jahre
- Abschreibung 2% oder vor Baujahr 1925 2.5%
Die Abschreibungssumme beträgt 3.200 Euro pro Jahr für Sie.
Allgemeine weitere Infos zur Berechnung
Den Gebäudeanteil, d.h. der Anteil vom Wert der Immobilie, der auf das Gebäude entfällt, setzten wir hier, wie meist allgemein üblich, mit 80 % an.
Im Normalfall rechnen Sie oder Ihr Steuerberater 2 % oder 2,5 % (Baujahr vor 1925) Abschreibung auf den Gebäudeteil Ihrer vermieteten Immobilie ab. Dabei wird von einer Nutzungsdauer der Immobilie von 50 bzw. 40 Jahren ausgegangen.
Ersparnis mit Gutachten: 2720 Euro
- Immobielienwert 200'000 Euro
- Anteil des Gebäudes 160'000 Euro
- Restnutzungsdauer Gutachten 27 Jahre
- Abschreibung aufgrund kürzerer Restnutzung 3.7%
Die Abschreibungssumme beträgt nun 5920 Euro pro Jahr für Sie.
Jedes Jahr haben Sie 2.720 Euro weniger zu versteuerndes Einkommen.
Allgemeine weitere Infos zur Berechnung
Durch die Neuberechnung der Restnutzungsdauer haben Sie höhere fiktive Kosten, also Kosten, die Ihnen nicht direkt finanziell entstehen.
Was unsere Kunden über uns sagen:
Ronny Kreher hat mir diverse Gutachten angefertigt und ist nicht nur kompetent und zuverlässig, sondern auch ein guter Typ! Klare Empfehlung!
Ich habe mehrfach einen sehr kompetenten und freundlichen Kontakt zu Ronny Kreher gehabt. Er hat mir mit meinen Anliegen jeweils schnell und sehr gut geholfen, von daher volle 5 Sterne von mir und eine uneingeschränkte Weiterempfehlung!
Die Zusammenarbeit mit Ronny Kreher war äußerst professionell und sympathisch. Das Gutachten wurde nicht nur zeitnah, sondern auch rechtssicher erstellt. Zudem hat er sich die Zeit genommen, mich neben der reinen Erstellung des Gutachtens ausführlich zu beraten und meine individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen. In Zukunft werde ich mich gerne weiterhin an ihn wenden.
Ich bin der Arbeit voll und ganz zufrieden. professionelle Arbeit , sympathischer Chef , kann man nur weiter empfehlen , tolle Arbeit
Eine zuverlässige und gute Arbeit, das Gutachten wurde zeitnah und Rechtssicher erstellt. Sollten weitere Gutachten benötigt werden, freuen wir uns auf eine erneute Zusammenarbeit. Vielen Dank!
Superschnelle Zusendung des angeforderten Grundbuchauszuges! Vielen Dank!
Ersparnis
Dank unserem Gutachten können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen gegenüber dem Finanzamt noch weiter senken.
Sofortergebnis
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Realistisch
Unser Rechner orientiert sich an branchenüblichen und realistischen Zahlen, damit die Einschätzung möglichst realitätsnah ist.
Expertise
Lassen Sie die Restnutzungsdauer berechnen, weil ihnen ein Gutachten einen wirtschaftlichen Vorteil bringt.
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